Der Eigentümer / die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass die essen.net GmbH auf seinem / ihrem Grundstück
sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.
Die essen.net GmbH verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch den Netzbetreiber beschädigt worden sind. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen wird die essen.net GmbH vorinstallierte Hausverkabelungen nutzen. Die essen.net GmbH wird die von ihr errichteten Vorrichtungen verlegen oder – soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung trägt die essen.net GmbH. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.
Der Netzbetreiber wird ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihm angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist. Auf Verlangen des Eigentümers/der Eigentümerin wird der Netzbetreiber die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
Die beigefügten Erläuterungen zur Grundstückseigentümererklärung liegen dieser Eigentümererklärung zugrunde.
Ferner ist der Eigentümer/die Eigentümerin damit einverstanden, dass die essen.net GmbH zu Zwecken der Kundengewinnung und Kundenbetreuung schriftlich Kontakt aufnimmt. Durch die Angabe der Telefonnummer kann eine Kontaktaufnahme zu oben genannten Zwecken auch telefonisch durch die essen.net GmbH erfolgen.
Sollten im Nachhinein Einwände gegen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Eigentümerdaten aufkommen, kann die Einwilligungserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Anschrift des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin oder des Verwalters / der Verwalterin
Die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ beantwortet. Gerne können Sie uns aber auch persönlich ansprechen.
0201 50717-500*
*Montag – Donnerstag 8–16 Uhr, Freitag 8–13 Uhr